Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs-Dienstleistungen für Investoren und Unternehmen hinsichtlich Asset Allokation, Investitionen und Kapitalmarktkommunikation.
Die Erbringung von aufsichtsrechtlich relevanten und genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, insbesondere von Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG, ist ausgeschlossen.