Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzipierung, Realisierung und der Vertrieb digitaler und analoger Produkte und Dienstleistungen sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.