Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung in allen Altersvorsorgeangelegenheiten und der Sicherung des Ruhestandes, insbesondere der finanziellen Absicherung, der Sicherung von Grundeigentum und die Beratung bei Verkauf und Verrentung von Sach- und Grundstückswerten. Die Übernahme von Altersvorsorge und Ruhestandssicherung ausschließlich für beteiligte Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.