Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Ausführen von Tätigkeiten als Generalunternehmer einschließlich dazugehöriger Hilfs- und Nebenbetriebe, Ausführung von schlüsselfertigen Bauten, Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Planung und Bauleitung sowie Baudienstleistungen aller Art im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, insbesondere die Erbringung von Leistungen im Bereich der Roh- und Tiefbauarbeiten, Innenausbau und im Garten- und Landschaftsbau. Des Weiteren der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Baumaschinen, -geräten, -materialien und -stoffen sowie alle mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck zusammenhängenden Geschäfte, überhaupt alle Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck dienen.