Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Versorgungsanlagen aller Art sowie das Erwerben, Verwalten, Verwerten und Veräußern von Rechten aus und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Versorgungsanlagen aller Art, insbesondere Funkanlagen (z. B. Mobilfunkanlagen), Stromerzeugungsanlagen (z. B. Solar- und Windkraftanlagen), Wärmeerzeugungsanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) und Werbeanlagen.