Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zwecke der Gesellschaft sind:
- Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Ziff. 4 Abgabenordnung (AO))
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO)
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Ziff. 13 AO).
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- Gründung und Unterhaltung stationärer und nicht stationärer Einrichtungen der Altenpflege und zur sonstigen Unterstützung alter Menschen, in denen zum Beispiel Hilfestellungen zur Bewältigung altersbedingter Einschränkungen geleistet und gemeinsame altersgerechte Aktivitäten durchgeführt werden
- Herbeiführung der allgemeinen und der gesetzlichen Voraussetzungen sowie die anschließende Gründung und Unterhaltung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechender Schulen, Hochschulen und/ oder Internaten zur Förderung der Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten für ausländische Schüler und Studierende
- Förderung von Sprachkenntnissen zum Beispiel durch Gründung und Unterhaltung von Sprachschulen, vorbereitenden Schulen oder Studienkollegen zur Förderung der Sprachbildung für Hochschulstudien
- Hilfe zur Selbsthilfe für ausländische Studierende beim Erwerb interkultureller Kompetenzen, insbesondere bei dem Kennenlernen kultureller Gepflogenheiten, die das Studium und das tägliche Leben in Deutschland erleichtern zum Beispiel durch theoretische oder praktische Kurse sowie Förderung des Bildungs- und des kulturellen Austausches zwischen China und Deutschland zum Beispiel durch Vortragsveranstaltungen.