Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Restaurants sowie Party- und Veranstaltungsservice auch außer Haus; der Betrieb von Ständen und festen Einrichtungen in Markthallen und bei Straßenfesten; Vermietung und Verpachtung sowie Vermittlung von Immobilien und Mietobjekten insbesondere im gastronomischen Bereich; ferner das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen.