Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von online-Dienstleistungen und Entwicklung von Softwarelösungen, z. B. unter Einsatz von KI-Methoden und Big-Data-Technologie im Bereich der Vermögensverwaltung für private und institutionelle Investoren, welche nicht dem KWG (§ 1 Abs. 1 a KWG) unterliegen, sowie Gründung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensgruppen und Unternehmensbeteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland.