Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen und Grundbesitz im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, und nicht für Dritte, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen, insb. von Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen, sowie alle weiteren Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen, gehören nicht zum Unternehmensgegenstand