Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie alle Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen, soweit keine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht. Erbringung von Dienstleistungen der Unternehmensberatung, der Geschäftsbesorgung und anderen Managementfunktionen, Weiterbildung, Forschung und Lehre sowie Entwicklung und Etablierung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft.