Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und Erbringung von Distributions-, Handels- und Logistikdienstleistungen sowie Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren verschiedener Art, wie zum Beispiel elektrischen und elektronischen Geräten, Möbel, Textilien, Spielzeug, Sportwaren sowie Aufzeichnungsträger.