Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Anbieten und Zur-Verfügung-Stellen von Online-Plattformen, über die insbesondere Handel von Waren (dabei insbesondere von Sportartikeln und von Artikeln rund um Haus und Wohnen) betrieben wird sowie der Vertrieb von Waren (insbesondere von Sportartikeln und von Artikeln rund um Haus und Wohnen) im Online-Handel, insbesondere über Online-Plattformen der Gesellschaft.