Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien, der Erwerb, der Besitz und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen sowie von Geschäften, die einer Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung bedürfen und sonstigen Handlungen für Unternehmen, mit denen ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis besteht sowie die betriebswirtschaftliche und immobilienwirtschaftliche Beratung von Finanzinvestoren, Finanzierern und sonstigen Dienstleistern.