Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption und Entwicklung der digitalen Immobilienverwaltung; die Verwaltung von Immobilien, einschließlich von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, für Dritte, die Immobilienberatung; die Steuerung von Dienstleistern im Zusammenhang mit Immobilien sowie die Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften jeglicher Art, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.