Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Erlaubnispflichtige Geschäfte gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. Insbesondere ist die Gesellschaft auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen.