Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung für den Markteintritt für Unternehmen in Deutschland und aus dem Ausland vor allem Südosteuropa, die Personalvermittlung, die Marketingberatung und Entwicklung von Marketingstrategien sowie Verkaufsförderungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und medienwirksame Unterstützung von Institutionen, Vermittlung bei Produktverkäufen und Dienstleistungen in Deutschland, Vertretung für Firmen außerhalb der EU, Schulungen und Bildungsarbeit im Bereich der Unternehmensberatung und Unternehmensgründung sowie politische Bildungsarbeit, NGO-Beratung, Beratung öffentlicher Institutionen, Digitalisierung durch Schaffung von digitalen Inhalten und Entwicklung sozialer Netzwerke, Kulturdiplomatie und Stärkung interkultureller Kompetenz in Unternehmen.