Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung bei Auswahl, Einführung und Entwicklung von Software-Systemen, Webseiten und Webinhalten sowie deren Entwicklung, Beratung und Erstellung sowie Durchführung von Social-Media-Marketing-Kampagnen, Content-Creation, Betreibung von Webseiten, Webshops und Webportalen, SEO- und Webpräsenzanalyse und -gestaltung, Beratung und Erstellung von Logos, Grafikdesign, digitale undn Printmedien, Styleguide und Corporate-Branding sowie Merchandise.