Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen Grundstücken und von Wohn- und Geschäftsbauten sowie die Venrwaltung von eigenen Beteiligungen, die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligungen an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung.