Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, An- und Verkauf, Vermietung und Planung von Immobilien, Beratung hinsichtlich Immobilien, Im- und Export, sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Roh- und Werkstoffe, Baumaterialien und Gegenstände des täglichen Bedarfs.