Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer gastronomischer Betriebe mit dem Schwerpunkt asiatisch-, westliche Fusion-Küche und dem Ausschank alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Die Vermarktung, Verkauf sowie Im- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Waren, insbesondere in den Bereichen Gewürze und Tee.