Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und Softwareprojekten jeglicher Art, insbesondere für Startups, jeweils soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis, insbesondere nach dem KWG, erforderlich ist.