Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere auch durch den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien, Erwerb von Aktien, Anleihen, ETFs und Kryptowährungen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, und zwar jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.