Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Designs insbesondere für Outdoor-, Sport-, Freizeit-, Garten- und Home-Artikel; Produktgestaltung von Outdoor-, Sport-, Freizeit-, Garten- und Home-Artikeln; Entwicklung zukunftsorientierter Vertriebskonzepte für Outdoor-, Sport-, Freizeit-, Garten und Home-Artikel; Beteiligung an Unternehmen sowie Vertretung, Verwaltung und Betreuung von Unternehmen; des Weiteren Erbringen von Dienstleistungen an Tochtergesellschaften sowie Erwerb und Verwaltung eigener Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten insbesondere nach dem KWG/KAGB sind nicht Gegenstand des Unternehmens.