Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von unternehmerischen und nicht-unternehmerischen Beteiligungen aller Art, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die erlaubnisfreie Beratung und Erbringung von Managementleistungen verschiedener Art für Unternehmen, insbesondere die strategische Planung, die Implementierung und die Evaluation von Planungsergebnissen und -prozessen, und die Verwaltung eigenen Vermögens; genehmigungspflichtige Tätigkeit sind jeweils ausgenommen.