Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, Managementberatung und Know-how für die Gründung und das Wachstum von Start-up-Unternehmen, das Bereitstellen von Software und Online-Anwendungen sowie die Vermarktung der Startup-Beratung sowie die Gründung von Start-up-Unternehmen ("Venture Building"). Ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Beratungsleistungen (wie Steuer-, Rechts- und Finanzberatung).