Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen, Immobiien, sowie von Vermögensanlagen jeglicher Art für eigene Rechnung und nicht für Dritte und alle damit jeweils im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.