Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zwecke der Gesellschaft sind: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe; die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: die Durchführung von Trainings, Fort- und Weiterbildungen im Zusammenhang mit der Polyvagal-Theorie; die Unterstützung und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten zur Polyvagal-Theorie und deren Anwendungen in der Praxis, d. h. insbesondere die Initiierung einschlägiger Forschungsvorhaben und wissenschaftlicher Veröffentlichungen, fachliche Unterstützung konkreter wissenschaftlicher Forschungsaufträge auch in Form von Beratung; das Erstellen und Übersetzen von Publikationen (Print und sämtliche andere Medien) für das Fachpublikum und die breite Öffentlichkeit im Rahmen der Satzungszwecke mit Bezug zur Polyvagal-Theorie; die Förderung, Initiierung und Durchführung von Fachkongressen, Symposien, usw. zur Polyvagal-Theorie; die Förderung des nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches im Zusammenhang mit der Polyvagal-Theorie z.B. durch das Organisieren von Treffen internationaler Wissenschaftler; die Förderung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen z.B. der Berufsbildung, Hochschulen, usw. im Zusammenhang mit der Anwendung und der Verbreitung der Polyvagal-Theorie;