Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb nicht alkoholischer teehaltiger Getränke oder Getränke mit Teegeschmack, insbesondere von Bubble Tea (Tee mit Aromaperlen) und damit zusammenhängendes Merchandising sowie Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Bubbles (Aromaperlen) als solche.