Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Familienbesitz und -vermögen, insbesondere Immobilien, jeweils auf eigene Rechnung, die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen, insbesondere im Bereich Marketing, Unternehmensstrategien und Business Development.