Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), insbesondere Veranstaltungs- und Eventschutz, Überwachung von Baustellen, Objektschutz, Personenschutz und Detektei sowie alle damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen und Geschäfte, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich oder förderlich sind, soweit solche anderweitigen Tätigkeitsfelder nicht einer anderweitigen behördlichen Genehmigung bedürfen, Durchführung von Reinigungsarbeiten in privaten und gewerblichen Objekten., ferner Shuttle- und Transportdienstleistungen.