Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Betonbauerarbeiten (zum Beispiel: Betonbohrungen und Betonschneidearbeiten), Einbau von genormeten Baufertigteilen (zum Beipiel: Fenster, Türen, Zargen, Regale), Verfugungsarbeiten und Reinigungsarbeiten (zum Beispiel: Haus-, Büro-, Treppenhaus-, Haushalts- und Bauendreinigungen), Landschafts- und Gartenbau sowie Abrissarbeiten. Tätigtkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.