Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Grundstücks- und Nutzungsüberlassung von eigenen und fremden Immobilien, die Konzeptentwicklung und -überwachung für Bowling- und Freizeit-Anlagen sowie das Franchise solcher Konzepte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden erst mit Erteilung einer Genehmigung ausgeübt.