Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Fotografische Arbeiten, Erstellung von Videos und Grafiken, Marketing, Vertrieb und Gestaltung von Textilien und Merchandise sowie Durchführung von Veranstaltungen; Verkauf und Kauf sowie provisionsbasierte Vermittlung von Automobilen sowie Überführung von Fahrzeugen