Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie die Übernahme von Vertriebsaktivitäten und der Verkauf von Waren unterschiedlicher Art, insbesondere Technologie. Ausgeschlossen sind nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten.