Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Verteter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Markisen, Überdachungen, Geländern, Pergolen, Türen, Holz, Fenstern, Glas und anderen Bauteilen, Werkzeugen, Garten- und Terrassenmöbeln und Zubehör, Montage von Zäunen, Vordächern, Glas-/Verlegesystemen und Sonnenschutzlösungen.