Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Kunden sowie die Konzeption, Planung und Durchführung von Werbekampagnen, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die Beratung von Dritten in Bezug auf Markenkampagnen. Darüberhinaus entwickelt die Gesellschaft inhaltliche Formate zur Verbreitung und Verwertung in jedweden Medienkanälen, nicht beschränkt in Inhalt, Form und Auswertungsgebiet. Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von eigenen Handelsprodukten