Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Videoproduktion, insbesondere von Spiel-, Werbe- und Fernsehfilmen, Dokumentationen, Musik-, Konzert- und anderen Veranstaltungsfilmen sowie Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Handlungen, insbesondere neben der Produktion auch Finanzierung, Vertrieb und Entwicklung von Bild- und Tonmaterial, Texten und geistigen Werken in all ihren Formen.