Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung und Erbringung freischaffender Berufsaufgaben gem. §§ 1 Abs. 3, 5 und 2 des Berliner Architekten und Baukammergesetzes in Form der Entwicklung und Planung von Landschaftsarchitektur und Dienstleistungen, die mit diesen Tatigkeiten im Zusammenhang stehen.