Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Grundstücken, deren Erwerb oder der Abschluss langfristiger Nutzungsverträge, deren Erschließung, Bebauung und Veräußerung, mit dem Ziel der Realisierung von Projekten der regenerativen Energieerzeugung im In- und Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft vermögensverwaltende und/oder geschäftsbesorgende Holding-Funktionen für Dritte übernehmen.