Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Management-Agentur, einer Konzert- und Booking-Agentur und einer Promotion- und Marketing-Agentur sowie die Produktion, Herstellung und der Vertrieb sowie die Lizenzierung von Musik- und Videoproduktionen, das Produktmanagement hierfür, erlaubnisfreie Beratungsleistungen für die Musik- und Film- und Unterhaltungsindustrie, die Vermarktung von Künstlern, die Auswertung von Management- und Booking-Rechten, der Erwerb, die Nutzung und Auswertung von sonstigen Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie der Betrieb von Plattformen und Social-Media Profilen zu Promotion-, Marketing und Unterhaltungszwecken, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Handlungen.