Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
a. Verwalten eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen wie auch das Eigengeschäft mit Wertpapieren und Derivaten soweit dies keiner Genehmigung durch das KWG bedarf; b. Beratung von anderen Unternehmen in allen Fragen der Unternehmensführung, Effizienzsteigerungen sowie Unterstützung bei der operativen Einführung und Umsetzung. Entwicklung individueller Lösungen zur Messung der Effizienz und angestrebter Verbesserungen; c. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck entsprechen; d. Vermittlung und Vermietung sowie Kauf und Verkauf von Immobilien, Sanierung und Modernisierung von Immobilien durch Dritte.