Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die ganzheitliche Betreuung und Vermarktung von Content Creators und der Entwicklung von Maßnahmen zur strategischen Weiterentwicklung der Influencer Branche. Hierzu gehören vornehmlich auch:
a) das Management und die Vermarktung von Künstlern, insbesondere Social Influencern und Content Creators, inklusive von Maßnahmen im Bereich Brand Building,
b) die Vermittlung von Werbe-, Sponsoring- und Productplacementmöglichkeiten an Unternehmen,
c) die Entwicklung, Produktion und Auswertung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, insbesondere Werbeclips,
d) die Durchführung von Brand Building Workshops für externe Kunden