Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Weiterverarbeitung und der Handel von/mit Naturprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderen Waren sofern dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf,
sowie Beratungs- und Servicedienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere im Bereich e-commerce und Marketing.