Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, die Schulungstätigkeit im Bereich nachhaltiger Immobilienbewirtschaftung, der Nachweis und die Vermittlung diesbezüglicher Planungs- und Bauleistungen und von Grundstücksgeschäften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängende Geschäfte tätigen mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte, die ausdrücklich ausgeschlossen sind.