Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die ärztliche Leistungen, insbesondere auf den Gebieten der Pathologie, Histologie und molekularen Diagnostik erbringen. Die Gesellschaft und ihre Organe gewährleisten im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit die Weisungsfreiheit des ärztlichen Leiters der MVZ in medizinischen Angelegenheiten sowie die Einhaltung der berufsrechtlichen und vertragsärztlichen Pflichten, insbesondere das Recht auf freie Arztwahl.