Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Geschäftsführungen und Vertretungen von Personen- und Kapitalgesellschaften, deren Gesellschaftszweck darauf gerichtet ist, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im ganzen oder teilweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern sowie Baumaßnahmen auf eigenen Grundstücken durchzuführen. Gegenstand des Unternehmens und Gesellschaftszweck ist weiterhin der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften mit dem oben beschriebenen Gesellschaftszweck, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin von Kommandit-
gesellschaften.