Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Dienstleitungen in Form von Softwareveröffentlichung, -beratung und -lieferung.
Die Softwareveröffentlichung umfasst die Herstellung, Lieferung und Dokumentation von fertiger (nicht kundenspezifischer) Software, Betriebssystemsoftware, Unternehmens- und anderer Anwendungssoftware sowie von Computerspielsoftware für alle Plattformen.
Die Beratung umfasst die Bereitstellung von Lösungsansätzen in Form von kundenspezifischer Software nach Analyse der Bedürfnisse und Probleme des Benutzers. Dazu gehören auch das Schreiben von Software jeglicher Art nach den Vorgaben der Benutzer, die Wartung von Software und die Gestaltung von Webseiten.