Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Halten, Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Erbringen von Managementberatungen und Leistungserbringung an Tochtergesellschaften, z. B. im Rahmen einer zentralen Finanzbuchhaltung oder zentralen Personalabteilung sowie generelle Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeiten.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.