Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Veräußerung sowie sonstige Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen sowie alle direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Aktivitäten im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.