| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verfolgt die steuerbegünstigten Zwecke laut §§ 51 ff. AO, und zwar folgende gemeinnützige Zwecke nach § 52 AO:
§§ 52 (2) Punkt 1 AO: Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Migrations- und Antidiskriminierungsforschung.
§§ 52 (2) Punkt 10 AO: Förderung der Hilfe für rassistisch oder religiös Verfolgte sowie Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. Damit ist eindeutig gemeinnützig auch, Rassismus als gesellschaftliches Problem zu bekämpfen, so die Begründung des Antrags zur Gesetzesänderung.
§§ 52 (2) Punkt 18 AO: Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
§§ 52 (2) Punkt 25 AO: Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. Diese Zwecke werden durch folgende, von der Gesellschaft selbst durchgeführte Maßnahmen erreicht, zu:
§§ 52 (2) Punkt 1, 10 & 18 AO: Trainings und Workshops sowohl für Menschen, die von rassistischer und/oder sexistischer Diskriminierung betroffen sind (Empowerment), als auch für nicht betroffene Menschen (Sensibilisierung für Diskriminierung). Dies vor allem in Bezug auf (potentielle) Führungskräfte in Zivilgesellschaft und Politik. Fachvorträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Rassismus und Diskriminierung. Anwendungsorientierte Forschung zum Verständnis und Sichtbarkeit von struktureller rassistischer und sexistischer Diskriminierung, vor allem die quantitative und qualitative Erhebung von Daten zu Diskriminierungserfahrungen sowie die zeitnahe Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Forschung.
§§ 52 (2) Punkt 25 AO: Begleitung und Stärkung gemeinnütziger zivilgesellschaftlicher Akteure und deren Projekte bzgl. deren Wirkung, Sichtbarkeit, Professionalität und Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Rassismus. Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist unabhängig sowie politisch, ethnisch und konfessionell neutral und arbeitet parteiübergreifend. |